Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages ab Juni 2025

Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages ab Juni 2025

Das bedeutet die neue Regelung für unsere Kunden:

Ab 06. Juni 2025 soll es möglich sein, den Stromanbieter innerhalb eines Werktages zu wechseln.

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass ein beschleunigter, werktäglicher Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) im deutschen Strommarkt eingeführt wird, um den Stromkunden zu ermöglichen, den Lieferanten flexibler zu wechseln.

Das bringt enorme Änderungen für die Energiewirtschaft mit sich. Prozesse und zentrale Systeme werden umgestellt, neue Schnittstellen werden eingeführt, während Datenstrukturen in der Stromversorgung einen großen Umbruch erfahren.

Aufgrund dieser Umstellung ist es in der Zeit vom 23.05.2025 bis voraussichtlich zum 15.06.2025 nicht möglich neue Kunden aufzunehmen und für unsere Bestandskunden Ummeldungen und Abmeldungen vornehmen.

Für all unsere Bestandskunden bedeutet das: 

Die neuen Regelungen des Lieferantenwechsel haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres Vertrages.

Was passiert, wenn Sie in der genannten Zeit der Umstellung um- oder ausziehen und Sie sich noch nicht bei eq strom gemeldet haben?

Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist nach den Vorgaben der BNetzA ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. 

Das bedeutet, dass Ihnen u. U. bei einem Wohnungswechsel der Energieverbrauch Ihres Nachnutzers in Rechnung gestellt werden wird. Wir empfehlen, dass Sie bei Abgabe der Wohnung den Zählerstand des Stromzählers z. B. mit einem Foto (Bitte den Zähler als Ganzes so, dass die Zahlenangeben gut erkennbar sind) dokumentieren und im Übergabeprotokoll die Abrechnung des Verbrauchs vereinbaren.

Sollten Sie in eine neue Wohnung einziehen, werden Sie zunächst vom Grundversorger beliefert, der die Lieferung zu dessen Konditionen sicherstellt, bis wir den Lieferantenwechsel vornehmen können. Sie erhalten vom Grundversorger für die bezogene Energie eine Abrechnung. Auch hier ist es hilfreich, wenn Sie die Zählerstände zu jedem Termin dokumentieren.

Folgende reguläre Fristen müssen in Zukunft beachtet werden:

  • Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
  • Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.

Wir empfehlen Ihnen, sich 14 Tage vor Ihrem geplanten Auszug oder Umzug bei uns zu melden.

Beachten Sie bitte weiter:

Ab dem 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID.

Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Diese MaLo-ID wird ab 6. Juni 2025 eine notwendige Pflichtangabe sein.

Wir arbeiten mit unseren Partnern mit Hochdruck an der Umstellung, um so bald wie möglich Änderungen bei Bestandskunden vornehmen, und neue Kunden mit einem passenden Stromtarif eq strom begrüßen zu können.

Informieren Sie sich gerne auf unserer Webseite, ab wann alles für Sie bereit ist.

Ihr Team von eq strom

Weitere Infos zum LFW24 finden Sie hier:

Einführungsszenario zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden | BDEW