Informationen zur Strompreisbremse

Was unsere Kunden zur finanziellen Entlastung wissen sollten, erfahren Sie hier:

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Strompreisbremse beschlossen, um Stromkunden in Deutschland wegen der horrenden Strompreise an der Großhandelsbörse zu entlasten.

Für Haushalte und kleinere Gewerbeunternehmen beinhaltet die Strompreisbremse einen reduzierten, garantierten Brutto-Arbeitspreis in Höhe von 40 ct/kWh für einen vom Netzbetreiber berechneten Vorjahresverbrauch (einem Grundkontingent) von 80 Prozent.

Für alle Stromkunden, mit einem berechneten Vorjahresverbrauch über 30.000 kWh wird ein Netto-Arbeitspreis in Höhe von 13ct/kWh für ein Grundkontingent von 70% berechnet.

Was heißt das für Sie als Haushaltskunde?

Hatten Sie einen angenommenen Vorjahresverbrauch von 3.500 kWh, so werden Ihnen 2.800 kWh (80%) zu einem Kilowattstundenpreis von 40ct/kWh berechnet. Lediglich für die restlichen 700 kWh (20%) zahlen Sie den von uns mitgeteilten, regulären Kilowattstundenpreis.

Bitte beachten Sie, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, die Strompreisbremse in unseren Systemen umzusetzen und Ihnen damit einhergehend zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die finale Höhe Ihrer individuellen Entlastung mitteilen können. Ihren ungefähren Entlastungsbetrag können Sie jedoch telefonisch erfragen.

Sobald wir die Strompreisbremse und Ihre neuen Abschläge endgültig in unseren Systemen umsetzen konnten, werden wir Sie unverzüglich auf Ihrem gewünschten Kontaktweg informieren.

Gern stehen wir Ihnen für sämtliche Rückfragen telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Trotz der aktuell schwierigen Lage danken wir Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue.

Ihr Team von eqSTROM

Weitere Informationen zur Strompreisbremse erhalten Sie auf folgender Internetseite (externer Link):

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002